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Das Legislativdekret 213/2004 mit neuen Regeln zu Urlaub und Arbeitszeit, das am 1. September in Kraft getreten ist (siehe SWZ vom 27. August, Seite 12), sieht auch zahlreiche Neuerungen für Gemeinden und deren Bedienstete vor. Auch die Gemeinden müssen alle vier Monate eine Meldung machen, wenn Mitarbeiter/innen Überstunden leisten und dabei die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird...
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