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Zum Jahreswechsel gibt es auch im Arbeitsrecht fast immer neue Bestimmungen (für die Betriebe meistens negative). Im Folgenden eine erste Kurzübersicht dazu. Anstieg der Sozialbeiträge bei zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnissen - Ab 1. Jänner 2013 ist für zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse ein zusätzlicher INPS-Beitrag von 1,4% zu entrichten. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind befristete...
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