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Die so genannte Reform des Arbeitsmarktes (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 276/2003) bringt immer neue Interpretationen bzw. Klärungen zu bestimmten diesbezüglichen Sachverhalten hervor. Nach einem Rundschreiben des Arbeitsministeriums über die neuen „Cococo“-Verträge ist nun auch das INPS mit dem Rundschreiben Nr. 9 vom 22. Jänner 2004 herausgekommen, welches im Bereich „Gelegenheitsarbeit“ neue ...
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