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Rom/Bozen – Wie berichtet, müssen alle jene neu eingestellten Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die zu einem direkten und regelmäßigen Umgang mit Minderjährigen führen, einen Strafauszug vorlegen, der bestätigt, dass sie nicht wegen einschlägiger Vergehen (Kinderpornographie usw.) verurteilt worden sind. Das Justizministerium hat kürzlich in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass die dafür notwendig...
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