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Selbstständige Handwerker und Kaufleute - Für das Jahr 2007 wird im Absatz 768 des Finanzgesetzes der bisher geringfügig unterschiedliche Beitragssatz für die Altersversicherung der Handwerker und Kaufleute einheitlich mit 19,50 % des betrieblichen Einkommens festgelegt (2006: Handwerker 17,40 %, Kaufleute 17,79 %). Es wird auch bereits der Satz für das nachfolgende Jahr 2008 mit 20 % fixiert. Ar...
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