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Vahrn/Rom - Der Art. 5 des GVD 163/06 (Kodex der öffentlichen Verträge, auch „Codice de Lise“ genannt) sieht vor, dass der Staat einige der Bestimmungen mit einer eigenen Durchführungsverordnung näher regelt. Diese Normen haben lange auf sich warten lassen. Erst mit dem Präsidialerlass 207 vom 5. Oktober 2010 sind sie verabschiedet worden. Obwohl über vier Jahre vergangen sind und die Kenner der M...
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