Bozen – Das Land Südtirol und die Handelskammer Bozen haben sich auf Anpassungen des Statuts des Sonderbetriebs IDM verständigt. Die Überarbeitung setzt Empfehlungen eines Analyseprozesses der beiden Eigentümer sowie Rückmeldungen von Stakeholdern um und richtet den gemeinsamen Sonderbetrieb neu aus.
Der Verwaltungsrat wird von sechs auf drei Mitglieder verkleinert und übernimmt künftig in schlanker Form die operative Führung. Die bisherige Besetzung mit Interessensvertretungen entfällt.
Neu eingerichtet wird das IDM-Board: ein strategisches Stakeholder-Gremium mit sieben Mitgliedern, das die Ausrichtung und die Tätigkeit mitgestaltet und das in dieser Rolle auch bindende Gutachten zu Tätigkeitsprogramm und Dreijahresplan abgibt.
IDM bleibt ein gemeinsamer Sonderbetrieb von Land und Handelskammer mit der Rechtsform einer abhängigen Körperschaft öffentlichen Rechts. Das Land behält 60 Prozent der Anteile, die Handelskammer 40 Prozent.
Im Bereich Internationalisierung bleiben die Förderung des Exports und die Messetätigkeit bei IDM. Die Handelskammer begutachtet die Messsetätigkeit. Für rechtliche und technische Einzelberatungen und Weiterbildungen ist künftig ausschließlich die Handelskammer zuständig, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Informationsveranstaltungen und generelle Beratungsprogramme werden von beiden nach enger Absprache durchgeführt.
Die Innovationsberatung wird vollständig an den Noi Techpark übertragen.
Die mit dieser Entscheidung einhergehende Übertragung von Ressourcen an Handelskammer und Noi wird mit 1. Jänner 2026 wirksam.
Neu hinzu kommt bei IDM die Zuständigkeit für die Abwicklung von Beiträgen zur Musikproduktion.
Die Genehmigung des neuen Statuts ist für den 3. Juni 2025 in der Landesregierung vorgesehen. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung der IDM findet am 6. Juni 2025 statt – mit Genehmigung und Neubesetzung des Verwaltungsrats auf der Tagesordnung.