Bozen – Das kürzlich vom Landtag beschlossene Omnibusgesetz enthält einen Passus, der eine wichtige Vereinfachung für den Einkauf regionaler Agrarprodukte durch öffentliche Institutionen vorsieht. Demnach dürfen Schulen, Kindergärten, Mensen und andere Einrichtungen nun landwirtschaftliche oder lokal hergestellte Produkte direkt einkaufen, ohne aufwendige öffentliche Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Und zwar bis zu einem Maximalwert von 20.000 Euro pro Jahr und Betrieb.
„Mit dieser Regelung können öffentliche Einrichtungen direkt auf lokale Landwirtschaftsbetriebe zugehen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Damit stärken wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe und fördern den Bezug lokaler Produkte. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu mehr ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.“
Die Regelung, so erklärt das Land, gelte für den Einkauf von Agrar- und Lebensmitteln von einzelnen oder verbundenen Landwirtschaftsbetrieben in Gemeinden, die nach geltendem Recht als „vollständig bergig“ eingestuft sind.















