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Rom – Die Energiebehörde ENEA hat am 11. März 2019 ein neues Portal für die Meldung der Wiedergewinnungsarbeiten (Art. 16-bis EESt) und der Energiesparmaßnahmen eingeführt (Ges. Nr. 296/2006), die im Jahr 2019 beendet worden sind. Die Meldungen sind im Allgemeinen binnen 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten vorzunehmen. Für die im Jahr 2019 bis 11. März 2019 abgeschlossenen Arbeiten erfolgt die Fr...
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