Bozen/Rom – Mit dem Inkrafttreten des „Decreto Correttivo“ zum Vergabekodex am 31. Dezember 2024 ergeben sich bedeutende Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Anpassungen im Vergabekodex sollen nicht nur bestehende Schwierigkeiten beseitigen, sondern sie schaffen laut dem Handwerkerverband lvh auch neue Möglichkeiten für Südtirols Handwerksbetriebe.
Eine zentrale Neuerung ist, dass öffentliche Auftraggeber künftig keinen spezifischen Kollektivvertrag mehr vorschreiben dürfen. Stattdessen wird die Gleichwertigkeit der Verträge aus verschiedenen Bereichen, wie Bau Industrie (CNEL/INPES F012), Bau Handwerk (F015) und Bau KMU (F018), anerkannt. „Dies stärkt die Chancengleichheit und schafft klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten“, so der lvh.
Besonders relevant für Südtirols Handwerksbetriebe sei der Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Öffentliche Auftraggeber können nun bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte entscheiden, diese gezielt KMU vorzubehalten. Zusätzlich müssen mindestens 20 Prozent der untervergabefähigen Leistungen an KMU weitergegeben werden.
„Die Neuerungen stellen eine wichtige Entwicklung im Vergaberecht zugunsten der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe auch in Südtirol dar. Es bleibt aber noch einiges zu tun, um die Vergabeverfahren zu verbessern und zu vereinfachen“, meint lvh-Präsident Martin Haller.