Bozen – Der Landtag hat in seinen Sitzungen von gestern und heute mehrere Änderungen des Gesetzes „Raum und Landschaft“ beschlossen. Unter anderem gibt es eine Neuerung bei Unterkünften für Mitarbeitenden in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben.
In Zukunft können nicht nur Hotelbetriebe, sondern auch Unternehmen anderer Branchen ihre Angestellten in solchen Unterkünften unterbringen. Eine Änderung der Zweckbestimmung ist dafür nicht mehr nötig.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ist erfreut über die Neuerung. Geeignete Unterkünfte für Mitarbeitende bereitzustellen, sei für viele Unternehmen eine große Herausforderung. „Aufgelassene Beherbergungsbetriebe bieten eine sinnvolle Lösung, da Zimmer, Gemeinschaftsräume und die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sind. Diese bestehenden Strukturen zu nutzen, ist pragmatisch und gleichzeitig nachhaltig, weil bereits vorhandene Bauten einer weiteren sinnvollen Nutzung zugeführt werden und Flächenverbrauch vermieden wird“, so HGV-Präsident Klaus Berger.
Werden Beschäftigte in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben untergebracht, reduziere dies die Nachfrage nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt, heißt es vom HGV.
Neben den Bestimmungen zu aufgelassenen Beherbergungsbetrieben wurden auch jene zu Dienstwohnungen in Gewerbegebieten gelockert. In Zukunft können Betriebe in Gewerbegebieten eine zweite Dienstwohnung errichten. Auch wurden Vereinfachungen bei Mitarbeiterunterkünften in Gewerbegebieten beschlossen.


















