Bozen/Rom – Die jüngste Gesetzesänderung zur Werbesteuer sorgt bei Südtirols Betrieben für Unmut. „Statt Bürokratieabbau und Entlastung winkt nun die Möglichkeit für die Gemeinden zur jährlichen Tariferhöhung“, heißt es vom Handwerkerverband lvh.
Worum geht es? Die Werbesteuer ist in Italien eine kommunale Abgabe, die für die Nutzung öffentlicher Flächen oder das Anbringen von Werbeanlagen – etwa Firmenschilder, Plakate oder Werbung an Baustellen – erhoben wird. Ziel ist es, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln und einen finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigung des Stadt- oder Landschaftsbildes zu schaffen. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Gemeinde und wird in der Regel anhand von Faktoren wie Größe, Standort und Art der Werbefläche berechnet.
Das ist neu
Mit der jüngsten Änderung am staatlichen Gesetz zur Werbesteuer ist nun ausdrücklich festgeschrieben, dass die Gemeinden die Tarife der Werbesteuer jährlich an die Inflationsrate anpassen dürfen. „Neue Möglichkeiten der Befreiung bestimmter Werbung oder eine Vereinfachung der Vorschriften ist hingegen nicht vorgesehen“, weiß der lvh.
Direktor Walter Pöhl kritisiert: „Der Staat macht es sich leicht und bleibt beim altbewährten Muster: kassieren statt vereinfachen. Für Betriebe bedeutet das, dass selbst kleine Werbeflächen oder Schilder an Baustellen Kosten und Verwaltungsaufwand verursachen – und zwar unterschiedlich, je nach Gemeinde.“
Dies bestätigt auch Daniela Bortolon, lvh-Vorstandsmitglied aus dem Oberpustertal, wo es zuletzt zu vielen Beanstandungen im Bereich Werbesteuer gekommen ist: „Für jedes Schild an einer Baustelle fallen Kosten an – und die Bürokratie ist allgegenwärtig, mit teils völlig unterschiedlichen Regeln vor Ort.“
Anpassungen gefordert
Gerade weil die Werbesteuer bereits heute für viele Handwerksbetriebe ein Ärgernis darstellt, hatte der lvh auf eine Anpassung im Sinne von Bürokratieabbau und unternehmerfreundlichen Regelungen gehofft. „Hier hätten wir uns auf jeden Fall eine Vereinfachung bzw. Befreiung gewünscht“, betont Walter Pöhl.
Der lvh hat das Thema bereits beim Gemeindenverband eingebracht und kündigt an, weiter Druck zu machen. „Für die Betriebe steht fest: Transparenz, einheitliche Regeln und eine spürbare Entlastung wären dringend nötig – stattdessen gibt es nun ein gesetzlich abgesichertes Preisanpassungsrecht für die Gemeinden“, ärgert sich der Handwerkerverband.

















