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Rom – Ab 1. Juli 2019 gelten die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Datumsangabe auf den Rechnungen. Dies betrifft allgemein alle Ausgangsrechnungen und nicht nur die elektronischen Rechnungen. Die Neuerungen ergeben sich aus der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2019 (Art. 11 DL Nr. 119/2018), welche mit Wirkung 1. Juli 2019 einen neuen Absatz in der Bestimmung über die Rechnungsausstellung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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