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Die Landesregierung hat im August (Beschluss Nr. 2043 vom 13.8.2009) folgende Änderungen für die Gewährung der Beiträge für die Beschäftigung Behinderter an Betriebe beschlossen:
bei einer mehrjährigen Gewährung der Begünstigung muss der Kostenvoranschlag innerhalb 30. September eingereicht werden (nicht mehr innerhalb 31. Mai);
wird der Kostenvoranschlag nicht eingereicht, so wird der Beitrag von...
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