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Rom – Ab 1. Oktober 2014 gelten neue Zahlungsvorschriften für Einkommensteuern, MwSt, Sozialabgaben und alle anderen Steuern, Zuschläge und Gebühren, die über den einheitlichen Zahlungsvordruck F24 entrichtet werden. In den Fachzeitungen und auch in der Tagespresse werden die Neuerungen recht kompliziert dargestellt. Für den täglichen Gebrauch reichen jedoch einige einfache Grundinformationen und ...
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