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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich den Vordruck für den Werbebonus aktualisiert. Die Meldung hat sich (abgesehen von zwei Hinweisen) im Wesentlichen nicht geändert. Man kann daher auch den bisherigen Vordruck verwenden. Geändert wurden hingegen die Anleitungen, in denen nun die für 2020 geltenden Sonderbestimmungen erwähnt werden. Die Meldung ist bis spätestens 30. September 2020 in elektroni...
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