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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 25. August 2015 ist ein neuer Vordruck „Intra-12“ für die nicht gewerblichen Körperschaften und die befreiten Landwirte eingeführt worden. Mit diesem Vordruck haben bekanntlich die erwähnten Körperschaften und Landwirte die MwSt auf die innergemeinschaftlichen Erwerbe und Dienstleistungen abzurechnen, wenn sie die Schwelle von 10.000 Euro...
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