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Rom – Die nichtansässigen Unternehmen, die sich in Italien für Zwecke der MwSt registrieren wollen, müssen dies über die Dienststellen Pescara durchführen. Es ist dazu der Vordruck ANR/3 zu verwenden. Zusätzlich hat man in einer eidesstattlichen Erklärung auch Informationen über die im Ausland durchgeführten Tätigkeiten und die nach der Registrierung in Italien geplanten Tätigkeiten zu erteilen. D...
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