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Für den Steuerabsetzbetrag von 41 Prozent auf Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden hat man bekanntlich vor Baubeginn eine entsprechende Meldung bei der Steuerdienststelle Pescara einzureichen. Der entsprechende Vordruck ist kürzlich überarbeitet und im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden (Verordnung vom 17. März 2006; Amtsblatt vom 24. März 2006). Die Verordnung enthält keinerlei Hinw...
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