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Das MwSt-Guthaben kann in bestimmten Fällen vierteljährlich entweder zurückverlangt oder wahlweise mit geschuldeten Steuern und Sozialabgaben im Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden. Dazu ist ein eigener Antrag auf einem amtlichen Vordruck abzufassen und spätestens binnen des Folgemonats nach Quartalsende einzureichen. Der entsprechende amtliche Vordruck ist nun geändert worden. Für den Antrag f...
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