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Der neue Zinssatz, welcher nach Ablauf der Zahlungsfrist für den Schuldner zur Anwendung kommt, beläuft sich seit 1. Jänner auf 9,09 %. Das heißt: Dem Gläubiger stehen bei verspäteten Zahlungen zwischen Geschäftskunden jetzt – falls vertraglich nicht anders geregelt – 9,09% anstelle der bisherigen 9,01% zu.
Laut Gesetzesverordnung Nr. 231 vom Jahre 2002 stehen dem Gläubiger wie mehrfach berichtet...
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