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Rom – Mit der zweiten Unterstützungsverordnung (Art. 2 DL Nr. 73/2021) wurde unter anderem eine Beihilfe für jene Unternehmen und Freiberufler vorgesehen, welche im Frühjahr 2021 (1. Jänner – 25. Juli 2021) aufgrund der Corona-Pandemie und amtlicher Verfügungen für mehr als 100 Tage schließen mussten. Die Begünstigten werden anhand der Ateco-Gewerbekennzahlen identifiziert und betreffen im Wesentl...
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