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Bozen – Bar oder Bankomat, oder doch beides? Das ist die entscheidende Frage beim Trinkgeld – und bei der Besteuerung. Bisher konnten Mitarbeitende im Hotel- und Gastgewerbe mit einem maximalen Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro das Trinkgeld mit einem vergünstigten Steuersatz von fünf Prozent besteuern, allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von 25 Prozent des Einkommens. Diese Schwelle wur...
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Aufgewachsen im Norden, studiert in Göttingen und Wien, gearbeitet in Zürich, Berlin und Hamburg. Nach elf Jahren bei der BILD ihrem Herzen und ihrem Mann in seine Südtiroler Heimat gefolgt. Liebt weite Horizonte, herzhaftes Essen, mineralischen Wein und authentische Geschichten.
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