Bozen – Der Wirtschaftsverband hds und die Fachgewerkschaften von ASGB, SGB/Cisl und Uil/SGK haben am Donnerstag den neuen Landeszusatzvertrag der 2. Ebene für die Provinz Bozen unterzeichnet. Er gilt für Unternehmen, die laut gesamtstaatlichem Kollektivvertrag im Tertiär-, Vertriebs- und Dienstleistungssektor tätig sind. Der Zusatzvertrag, der 33.000 Arbeitnehmer:innen in Südtirol betrifft, tritt mit 1. Juni 2025 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Die wichtigsten Änderungen des Landeszusatzvertrages betreffen den wirtschaftlichen Teil, die Teilzeitverträge, bezahlte Freistellungen in besonderen Fällen, das Recht auf Weiterbildung und Studium sowie die elastischen Klauseln.
Einige Neuigkeiten und Änderungen im Überblick:
Lokaler Gehaltsbestandteil
Er wird von acht auf 75 Euro erhöht. Die Erhöhung kann mit jenen Beträgen verrechnet werden, die ausdrücklich als Vorauszahlungen oder Vorschüsse auf zukünftige vertragliche Erhöhungen ausgewiesen sind und erfolgt in zwei Tranchen: von acht auf 45 Euro ab 1. Juni 2025 und von 45 auf 75 Euro ab. 1. November 2026.
Recht auf Weiterbildung und Ausbildung
Arbeitnehmer:innen mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren haben das Recht auf vier Stunden bezahlte Weiter- bzw. Ausbildung pro Jahr. Die Kurse müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in vereinbart werden.
Teilzeit
Die Möglichkeit des Abschlusses von Tages-Teilzeitverträgen (ein Tag pro Woche) mit einer Mindestdauer von sieben Stunden bleibt bestehen. Darüber hinaus ist es nun möglich, Teilzeitverträge mit einer geringeren Wochenarbeitszeit abzuschließen als im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen. Die Mindestarbeitszeit muss jedoch drei Stunden pro Tag sein.
Die Kommentare
Hds-Präsident Philipp Moser sagt: „Wir sind am Ende zu einem Ergebnis gekommen, das beide Seiten zufriedenstellt. Im vergangenen Jahr konnte in Rom der gesamtstaatliche Kollektivvertrag unterzeichnet werden, jetzt folgt die Erneuerung auf lokaler Ebene. Ich möchte im speziellen zwei Ergebnisse hervorheben: die Anpassung des lokalen Gehaltsbestandteils und die für unser Südtirol und unser Territorium wesentliche Weiterführung der Saisonverträge in Tourismusorten. Dieser Punkt war auch der Grund für die Verzögerungen bei den Verhandlungen.“

Alex Piras vom ASGB betont, dass sich der kollektivvertragliche Mindestlohn nun erstmals deutlicher vom restlichen Staatsgebiet abhebe, „was angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol längst überfällig war“. Darauf könne man in den zukünftigen Verträgen aufbauen.
Stefano Picchetti und Elisa Lascialfari von der Gewerkschaft Uil/SGK weisen darauf hin, dass ein jährliches Rücktrittsrecht von der sogenannten elastischen Klausel eingeführt wurde, was einen Wendepunkt darstelle: „Erstmals können Teilzeitbeschäftigte jedes Jahr ihre zeitliche Verfügbarkeit neu verhandeln, um Ungleichgewichten und aufgezwungener Starrheit entgegenzuwirken. Hinzu kommt die Stärkung des Schutzes bei Teilzeitarbeit.“