Bozen – Vergangene Woche haben das Baukollegium und die lokalen Gewerkschaften den Landesergänzungsvertrag in der Bauindustrie für die Jahre 2023-2025 erneuert. Dieser betrifft rund 10.500 Arbeiter:innen der Bauindustrie sowie rund 1.500 Angestellte der Bauunternehmen, insgesamt also 12.000 Mitarbeiter:innen in Südtirol.
Die wichtigste Neuerung ist die Erhöhung des variablen Lohnelements von vier auf sechs Prozent. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter:innen ab Jänner 2024 im Vergleich zu heute pro Monat zwischen 50 und 80 Euro brutto monatlich mehr bekommen können.
„Diese Beträge unterliegen zudem nur einer Ersatzbesteuerung von zehn Prozent“, betont Friedrich Oberlechner, Generalsekretär der Fachgewerkschaft ASGB Bau.
Um den Höchstbetrag zu erhalten, müssen gewisse Parameter erfüllt werden, die mit einer positiven Entwicklung des Bausektors in Südtirol verknüpft sind und großteils über die Bauarbeiterkasse erhoben werden (etwa Anzahl der eingeschriebenen Mitarbeiter:innen, Lohnsumme, Krankheitsstunden etc.). Insgesamt sind sechs Kriterien vorgesehen. Werden vier davon erfüllt, so gibt es die volle Lohnerhöhung (90 Prozent bei drei Kriterien, 75 Prozent bei zwei Kriterien und 60 Prozent bei einem).
„Alle Mitarbeiter:innen, die zum 11. Mai 2023 in einem Bauunternehmen der Bauindustrie angestellt waren, erhalten zudem mit dem Dezemberlohn eine Una-Tantum-Zahlung von 200 Euro brutto“, ergänzt Martin Voppichler, Generalsekretär der Fachgewerkschaft SGB Bau-Holz.
Zahlreiche weitere Neuerungen
„Geeinigt haben wir uns außerdem auf eine Erhöhung der Außendienstzulage. Diese ist nun auch im Fall einer Übernachtung vorgesehen“, wie Marco Nardini, Generalsekretär der Fachgewerkschaft AGB-GBH, erklärt.
„Um auf die gestiegenen Kosten zu reagieren, haben wir weiters die Erhöhung der Essensgutscheine von 5,16 auf sieben Euro pro Essen für Angestellte beschlossen. Sollte der für Arbeiter vorgesehene Mensadienst betreffend das Mittagessen nicht möglich sein, beträgt nun die entsprechende Ersatzentschädigung sechs Euro pro Tag und nicht mehr 3,44 Euro“, erläutert Matteo Salvetti, Generalsekretär der Fachgewerkschaft SGK Bau.
Besprochen wurde auch, dass die Bauarbeiter:innen in Zukunft wieder zweimal pro Jahr bei kurzen Krankheiten (unter drei Tagen) 50 Prozent des Lohns erhalten sollen, so die Sozialpartner.
Michael Auer, Präsident des Baukollegiums, sagt: „Die Unternehmen in der Bauindustrie wollen mit diesem Abschluss zeigen, dass ihnen das Wohl der Mitarbeiter:innen ein zentrales Anliegen ist. Dieser Abschluss ist auch ein klares Zeichen hinsichtlich der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für unsere Betriebe bedeutet der Vertrag wesentliche Mehrkosten, doch wir wollen unsere Mitarbeiter:innen unterstützen. Der Bausektor bietet attraktive und angemessen bezahlte Arbeitsplätze.“
Der Landesergänzungsvertrag ist vom 11. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2025 gültig.