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Bozen – In einer Pressemitteilung der letzten Woche (vom 7. März 2018) informiert die Südtiroler Landesverwaltung, dass ab 1. Jänner 2018 die Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommensteuer IRPEF abgezogen werden können, und zwar im Ausmaß von 19 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro. Dieser Abzug kann in der Steuererklärung des Folgejahres, also erstmals im ...
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