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Bozen/Rom – Für die Inanspruchnahme der INPS-Beitragsbefreiung von Betrieben bei unbefristeten Neueinstellungen von Arbeitnehmern bedarf es eines telematischen Ansuchens bei dieser Anstalt. Wie mehrfach berichtet, sieht das sogenannte Stabilitätsgesetz Nr. 190 vom 23.12.2014 vor, dass ab dem 1. Jänner 2015 bei Bestehen von bestimmten Voraussetzungen Betriebe für Neueinstellungen mit unbefristetem ...
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