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Mit Wirkung ab 14. März 2007 hat die Europäische Zentralbank den sogenannten Bezugszinssatz von 3,50 auf 3,75 % angehoben. Dadurch werden auch die Verzugs- und Aufschubzinsen sowie Strafgelder wegen unterlassener Beitragsleistungen bei den Sozialversicherungsinstituten erneut erhöht (letzte Erhöhung am 13. Dezember 2006), da diese an die Entwicklung des Bezugszinssatzes gekoppelt sind. Im Folgende...
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