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Rom – Mit einer gesetzesvertretenden Verordnung (Dlgs Nr. 158/2015) wurden im Herbst letzten Jahres die Bestimmungen über die Verwaltungsstrafen überarbeitet (Dlgs. Nr. 471/1997 und Nr. 427/1997). Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 wurde die zeitliche Anwendung auf 2016 vorverlegt (ursprünglich sollten die verminderten Strafen erst ab 2017 gelten). Nun hat die Einnahmenagentur mit einem Rundschreiben ...
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