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Rom - Die Finanzverwaltung hat mit Rundschreiben (Nr. 56/E vom 23. Dezember 2009) den Personengesellschaften und insbesondere den Freiberuflersozietäten ein Weihnachtsgeschenk gewährt. Die den Teilhabern zustehenden, überschüssigen Quellensteuern können von der Sozietät oder der Personengesellschaft zur Verrechnung von MwSt, Sozialabgaben und anderen Steuern verwendet werden.
Die Personengesellsch...
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