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Rom – Seit Jahresanfang sind bekanntlich die Bestimmungen zu den Absichtserklärungen geändert worden. Die Meldepflichten sind nämlich auf den Erwerber bzw. Kunden abgewälzt worden, der von seinem Lieferanten ohne MwSt erwerben will (Vorumsatzsteuerbefreiung). Dieser hat die Absichtserklärung elektronisch an die Einnahmenagentur zu versenden und diese zusammen mit der Abgabebestätigung dem Lieferan...
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