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Mit dem Artikel 9 des Gesetzes Nr. 326/2003 wurde festgelegt, dass Arbeitgeber ab der Lohnperiode Jänner 2005 eine neue monatliche Meldung über alle Entlohnungsdaten der beim INPS versicherter Mitarbeiter machen müssen, und zwar innerhalb des Folgemonats der Lohnperiode. In einem kürzlich erlassenen Rundschreiben nimmt das INPS Bezug auf diese Gesetzesbestimmung und weist darauf hin, dass die erst...
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