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Rom– Mit dem Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes (Nr. 92/2012, Fornero-Reform) wurden auch die zeitlich begrenzten Arbeitsverträge teilweise umgestaltet (die SWZ hat berichtet). Eine der Neuheiten war und ist, dass Zeitverträge über den vorherbestimmten Ablauf auch verlängert werden können, und zwar um weitere 30 Tage, wenn die Vertragsdauer weniger als sechs Monate war, und um weitere 50 Tage i...
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