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Rom – Kürzlich hat die Einnahmenagentur mit Verordnung (Nr. 265336 vom 17. Juli 2020) neue Vorschriften für die Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten erlassen. Die Einschränkungen wurden mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2020 (DL Nr. 124/2019) vorgesehen; sie sollen den MwSt-Betrug bei der Einfuhr vermeiden. Die Überprüfung hat die Einnahmenagentur vorzunehmen, und ...
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