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Rom – Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2018 wurde im letzten Herbst das Verfahren der sogenannten gespaltenen Zahlung (oder Split Payment) mit Wirkung 1. Jänner 2018 ein zweites Mal erweitert (Art. 3 DL Nr. 148/2017). Stark vereinfacht bedeutet dieses Verfahren, dass die entsprechenden Lieferungen und Leistungen zwar der MwSt unterliegen, dass aber diese MwSt von Kunden einbehalten un...
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