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Wie mehrfach berichtet, müssen für betriebliche Fahrzeuge, welche den Arbeitnehmern auch privat (also in der Freizeit) zur Verfügung stehen, Konventionalwerte als Sachentlohnung versichert und versteuert werden. Die bisherige Regelung war, dass für die zusätzliche Privatnutzung durch Arbeitnehmer von Firmen-Pkws eine jährliche konventionelle Sachentlohnung von 4.500 km (= 30 % von 15.000 km) mal ...
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