Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit der Wachstumsverordnung ist unter anderem die Frist für die Abfindung der verfallenen Zahlungsbescheide neu eröffnet und bis 31. Juli 2019 verlängert worden. Es handelt sich um Zahlungsbescheide, die von der Steuereinhebungsstelle ADER verwaltet werden. Kürzlich ist der aktualisierte Vordruck veröffentlicht worden, um die Abfindung zu beantragen. Der Antrag ist bis Ende Juli einzureichen...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.