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Rom – Mit der Wachstumsverordnung ist unter anderem die Frist für die Abfindung der verfallenen Zahlungsbescheide neu eröffnet und bis 31. Juli 2019 verlängert worden. Es handelt sich um Zahlungsbescheide, die von der Steuereinhebungsstelle ADER verwaltet werden. Kürzlich ist der aktualisierte Vordruck veröffentlicht worden, um die Abfindung zu beantragen. Der Antrag ist bis Ende Juli einzureichen...
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