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Rom – Die im Rahmen des Steuerfriedens geplanten Maßnahmen werden verlängert. Dies gilt insbesondere für den Nachlass der Formfehler und die besondere, freiwillige Berichtigung, für welche die Frist des 31. März 2023 vorgesehen war. Der Aufschub ist letzten Dienstag mit einer Eilverordnung des Ministerrates beschlossen worden, mit welcher auch weitere Maßnahmen zur Abfederung der Strom- und Gaskos...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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