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Bozen/Rom - Personen, welche Kinder zu ihren Lasten in der Familiengemeinschaft haben, können seit Jahrzehnten für diese in den Genuss von Steuerfreibeträgen kommen. Die Höhe dieser Freibeträge hat sich laufend verändert, und auch die Art der Berechnung ist von einstmals je nach Zahl der zu Lasten lebenden Kinder zustehenden Fixbeträgen in eine nunmehr ziemlich komplizierte neue Berechnungsform um...
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