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Bozen/Rom – Seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform 2012 (Fornero-Reform) mussten im Falle von Arbeit auf Abruf die einzelnen Abrufe dem Landesamt für Arbeitsmarktbeobachtung im Vorhinein (auch am selben Tag, jedoch vor dem effektiven Arbeitsbeginn) gemeldet werden. Nun ist mit dem 3. Juli eine neue Form der Mitteilung zur Pflicht geworden; die neuen Meldungen sind etwas anders gestaltet worden ...
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