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Rom – Im Jahresabschluss 2024 ist erstmals der neue Rechnungslegungsgrundsatz über die Erfassung der Erlöse zu berücksichtigen (OIC 34). Die entsprechenden Neuerungen waren bereits das ganze letzte Jahr zu beachten. Sie finden nun im Jahresabschluss und im Anhang ihren Niederschlag. In der Praxis betrifft dies hauptsächlich die größeren Gesellschaften, deren Jahresabschluss von einem Abschlussprüf...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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