Bozen/Rom – In der kürzlich vom italienischen Ministerrat beschlossenen Verordnung über die Einstufung der Berggemeinden sind alle 116 Gemeinden Südtirols als Berggemeinden ausgewiesen. „Das werten wir als wichtiges Ergebnis der Gespräche und Verhandlungen auf staatlicher Ebene“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Einstufung als Berggemeinde bedeute zum Beispiel: Arbeitgeber werden bei den Sozialabgaben entlastet, wenn sie Nebenerwerbslandwirte in Handwerks- und Industriebetrieben oder bei Skiliften in Teilzeit anstellen.
Sei es für Bäuerinnen und Bauern, als auch für die sie beschäftigenden Betriebe, seien diese Arbeitsverhältnisse über das Berggesetz von großer Bedeutung. Auch für die Leistungen des Maschinenrings sei die Einstufung als Berggebiet Voraussetzung. „Unterschiedliche Regelungen in den Südtiroler Gemeinden hätten in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
In den vergangenen Monaten war die Thematik wiederholt in der Kommission der Landwirtschaftsassessoren sowie in der Staat-Regionen-Konferenz behandelt worden. Ursprünglich waren insbesondere Gemeinden des Etschtals und des Unterlands nicht in den Entwürfen enthalten.
Der Abwanderung entgegenwirken
Grundlage der neuen Einstufung ist das staatliche Berggesetz vom September 2025, mit dem die Regierung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken will. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Berggebiete zu fördern, Umwelt und Ressourcen zu schützen und eine nachhaltige Zukunft im Kontext von Klima- und Bevölkerungswandel zu unterstützen.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit zahlreicher Bestimmungen im Gesetz ist eben die Einstufung der betroffenen Gemeinde als Berggemeinde. Dafür sieht das Gesetz die Erstellung eines Verzeichnisses der Berggemeinden nach einheitlichen Kriterien vor, insbesondere Höhenlage und Hangneigung. Dies ist nun erfolgt.
Steuergutschriften vorgesehen
Die Einstufung dient auf staatlicher Ebene auch als Grundlage für die Aufteilung von Mitteln aus dem „Fonds für die Entwicklung des Berggebiets“. Südtirol hat durch das Mailänder Abkommen auf Gelder aus solchen staatlichen Fonds verzichtet.
Anwendbar sind jedoch die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen in Form von Steuergutschriften. Diese sollen Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten in Berggebieten fördern, unter anderem Unternehmensgründungen – insbesondere durch junge Unternehmer:innen – sowie land- und forstwirtschaftliche Investitionen vor Ort.

















