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Bozen/Rom - Für den Bezug des Familiengeldes durch Arbeitnehmer gibt es - was die Höhe anbelangt - Bezugswerte, die jedes Jahr an die Inflation angepasst werden. Das diesbezügliche Zeitfenster entspricht aber nicht dem Sonnenjahr, sondern das jeweilige Familiengeld-Jahr geht immer vom 1. Juli bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Mit eigenem Rundschreiben Nr. 83 vom 13. Juni 2011 hat das IN...
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