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Rom – Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus zwei selbstständigen Gerichten: dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gericht (EuG). Zwischen beiden Gerichten werden nun die Zuständigkeiten neu verteilt, um den EuGH zu entlasten. Erstmals soll das EuG auch über Vorabentscheidungsersuchen der nationalen Gerichte aus den 27 EU-Mitgliedstaaten entscheiden, weil deren Zahl ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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