Den SWZ-Newsletter abonnieren
Bozen/ Rom – Das Arbeitslosengeld (Naspi) ist in Italien beitragsfinanziert und zulasten des Arbeitgebers. Die Finanzierung fußt dabei auf drei verschiedenen Formen:
ordentliche Beiträge in Höhe von 1,61 Prozent, berechnet auf die beitragspflichtige Entlohnung (Artikel 2, Absätze 25 – 27 und 36, G. Nr. 92/2012), wobei es möglich ist, 0,30 Prozent davon den interprofessionellen Weiterbildungsfonds...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.