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Neue Auslegung

einmalbeitrag – Das Inps hat eine neue Interpretation zur Zahlungspflicht beim einmaligen Beitrag für die Finanzierung des Arbeitslosengeldes veröffentlicht. Die Änderung bewirkt in gar einigen Fällen die Nachzahlung der Beiträge.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
8. Oktober 2021
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 4 mins read

Bozen/ Rom – Das Arbeitslosengeld (Naspi) ist in Italien beitragsfinanziert und zulasten des Arbeitgebers. Die Finanzierung fußt dabei auf drei verschiedenen Formen:

ordentliche Beiträge in Höhe von 1,61 Prozent, berechnet auf die beitragspflichtige Entlohnung (Artikel 2, Absätze 25 – 27 und 36, G. Nr. 92/2012), wobei es möglich ist, 0,30 Prozent davon den interprofessionellen Weiterbildungsfonds...

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Ausgabe 39-21, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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