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Rom - Die zweite, im November fällige Steuervorauszahlung für die laufende Steuerperiode 2008 ist heuer aufgrund des Sonntags bis Montag, 1. Dezember 2008 zu entrichten. Im Übrigen sind die Grundregeln zur Berechnung der Vorauszahlungen gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben. Es kö;nnen diesbezüglich folgende zwei Verfahren angewandt werden:
Der Vorjahresbezug - Man berechnet die Vorauszahlung anh...
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