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Rom - Wenn bei der Einführung von Steuerbestimmungen vorgesehen wird, dass sie bereits vorab bei der Berechnung der Steuervorauszahlung zu berücksichtigen sind, hat man - bei Berechnung der Vorauszahlung aufgrund des Vorjahresbezuges - die Steuerschuld des Vorjahres neu zu berechnen. Es ist also eine virtuelle Steuerschuld für 2007 zu ermitteln und auf den geänderten Betrag die Vorauszahlung zu en...
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