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Rom – Am Montag, 16. Juni, ist die Verordnung des Ministerpräsidenten (DPCM vom 13. Juni 2014)) veröffentlicht worden, mit welchem der Fristaufschub für alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Steuererklärung „Unico 2014“ bis 7. Juli gewährt worden ist. Der Aufschub gilt beschränkt für Unternehmen und Freiberufler (sowie deren Teilhaber), für welche die Richtsätze erlassen worden sind und deren Ums...
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