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Rom – Eigentlich ist die fünfte Fassung der Freistellung der Mehrwerte für Baugrundstücke und Beteiligungen erst Ende Oktober 2010 verfallen und niemand rechnete mit einer Neuauflage der Bestimmung. Nun soll die sechste Auflage vorgesehen werden, mit einem neuen zeitlichen Anwendungsbereich und erstmals mit der Möglichkeit, die Ersatzsteuer aus früheren Aufwertungen zu verrechnen.
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