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Naturkatastrophen-Versicherung: lvh fordert Fristaufschub

GESETZ – Unternehmen müssen bis 31. März eine Naturkatastrophenversicherung abschließen. Fehlende Vorgaben und unklare Tarife sorgen für Verunsicherung. Der lvh fordert eine Fristverlängerung und klare Richtlinien.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
17. März 2025
in News
Lesezeit: 2 mins read

Der Furkelbach (im Bild bei Niederolang) riss bei einem Starkregenereignis im Juli sieben Brücken mit und vermurte Straßen und Gebäude. (Foto: LPA/ Landesamt für Wildbach und Lawinenverbauung Ost)

Bozen – Die neue gesetzliche Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen sorgt für Unsicherheit und Zeitdruck. Unternehmen müssen bis spätestens 31. März 2025 eine entsprechende Versicherung abschließen. Der Landesverband der Handwerker und Dienstleister in Südtirol (lvh) fordert eine Fristverlängerung.

Viele Unternehmen reagieren besorgt auf die geplante Regelung. Betroffen sind alle im Handelsregister eingetragenen Betriebe – mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Unternehmen und Kondominien, die weiterhin durch den nationalen Solidaritätsfonds abgesichert sind. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf öffentliche Fördermittel und finanzielle Unterstützung. „Wir stehen vor einer Situation, in der viele wesentliche Fragen ungeklärt sind“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Unternehmen wissen nicht, welche Schäden tatsächlich versichert werden müssen und ob bestehende Versicherungen anerkannt werden. Außerdem gibt es keine standardisierten Tarife, sodass Betriebe Gefahr laufen, überteuerte oder unzureichende Policen abzuschließen.“

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Besonders schwierig für kleine Handwerksbetriebe

Besonders problematisch ist die Situation für Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsräume innerhalb der eigenen Wohnung haben. Muss in solchen Fällen eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, obwohl private Gebäude meist bereits versichert sind? Falls nicht, droht ihnen der Ausschluss von Förderprogrammen? „Hier fehlen klare Antworten, die für die Betriebe von entscheidender Bedeutung sind“, so Haller. Ein weiteres Hindernis stellt die mangelnde Vorbereitung der Versicherungsbranche dar. „Noch immer gibt es keine klaren Vertragsmodelle für die Betriebe. Selbst Versicherer können in vielen Fällen nicht genau sagen, welche Risiken abgedeckt werden und welche nicht“, ergänzt lvh-Direktor Walter Pöhl.

Das Dekret sieht vor, dass bestehende Versicherungen bis zum Ablauf der jeweiligen Polizze weiterhin gültig sind. Doch was passiert, wenn eine Polizze beispielsweise im November ausläuft, die Naturkatastrophe aber bereits im September eintritt? Besteht dann kein Anspruch auf Unterstützung, obwohl alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden? Diese Unklarheiten bergen erhebliche Risiken und könnten zahlreiche Unternehmen ohne ausreichenden Schutz lassen.

Transparente Richtlinien sind unabdingbar

Angesichts dieser Unsicherheiten fordert der lvh eine Verlängerung der Frist über den 31. März 2025 hinaus sowie klare, transparente Richtlinien für betroffene Betriebe. „Unternehmen dürfen nicht dazu gezwungen werden, Verträge abzuschließen, die möglicherweise nicht den notwendigen Schutz bieten oder ihnen später den Zugang zu Fördermitteln verwehren“, mahnt Pöhl. Der lvh appelliert daher an die zuständigen Ministerien, gemeinsam mit den Unternehmensverbänden und Versicherern praktikable Lösungen zu erarbeiten. Nur eine sorgfältig durchdachte Umsetzung kann verhindern, dass Unternehmen finanziell und bürokratisch überfordert werden.

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